Immerhin!

Wir haben nicht einen, nicht zwei, nein: drei Sieger in unserem kleinen Wettbewerb! Siehe dazu die Kolumne zur Rechten.

Dienstag, 13. Juli 2010
Koalitionsvertrag für NRW steht fest
Die Spitzenkandidatin der SPD in Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, soll mit Unterstützung der Grünen schon morgen zur neuen Ministerpräsidentin des bevölkerungsreichsten Landes gewählt werden, nachdem der Koalitionsvertrag beider Parteien vorgestellt wurde.

Wir erklären Ihnen kurz und bündig die wichtigsten Punkte dieses Vertrages:

Mindestwahlalter

Das Mindestalter für die aktive Teilnahme an den Landtagswahlen wird auf 16 Jahre gesenkt. CDU-Vertreter erklärten ungewöhnlich offen, sie werden den weitergehenden Gesetzesvorschlag, ein Höchstwahlalter festzusetzen, blockieren, um die eigene Aufnahme in künftige Landtage nicht zu gefährden.

Bürgerbegehren

Die Hürden bei Bürgerbegehren werden gesenkt. Die Landesregierung erwartet im Gegenzug eine bessere Kooperation der Linken, denen mit dieser Regelung ganz neue Wege eröffnet werden.

Kraftwerkbau

Neu zu errichtende Kraftwerke müssen den klimapolitischen Vorgaben der Grünen entsprechen. Damit gilt der Kraftwerkneubau in NRW als gescheitert.

Alternative Energien

Die Fraktion der Grünen wünscht, den Anteil der Windkraft am gesamten nordrhein-westfälischen Strommarkt bis 2020 von derzeit 3% auf 15% zu erhöhen. Die FDP hat angekündigt, unter der Bedingung zuzustimmen, dass dieser Anteil zugunsten von Kohle und Kernkraft nach 2020 auch wieder auf 3% zurückgefahren wird. Grüne Politiker versprachen, auf diesen Vorschlag zurückzukommen, denn „2020 haben wir sowieso keinen Einfluss auf die deutsche Politik mehr!“

Schulwesen

Zunächst sollen die Kinder 4 Jahre lang eine gemeinsame Grundschule wie bisher besuchen, danach auf ein hierarchisches System von Sonder- und Hauptschulen, Realschulen minus, Real- und Berufsschulen verteilt werden. Angesichts der überfüllten Universitäten bleibt den Schülern das Gymnasium bis dahin verwehrt. Nach zwei weiteren Jahren werden die Schüler die jeweilige Schulart verlassen und den nächsthöheren Bildungsweg aufsuchen, wenn ihr Notendurchschnitt weniger als 2,5 beträgt (Berufsschüler dürfen dann auch ggf. das Gymnasium besuchen), ansonsten werden sie in der nächstniedrigeren Schulform untergebracht. Gute Sonderschüler fallen aus dem System, ihre Schulzeit gilt als beendet. Diese Regelung soll eine gleichmäßige Verteilung der Schüler zur Folge haben, damit auch schlechte Schüler eine Chance auf gute Bildung haben, gute Schüler gebe es ja zur Genüge, sodass man diese nicht noch extra fördern müsse.

Abitur

Die Entscheidung, ob die Schulzeit bis zum Abitur 12, 13 oder 14 Jahre beträgt, wird für jede einzelne Schule von einem neu eingerichteten Amt ausgewürfelt. Die zuständigen Experten von SPD und Grünen sind sich der Unsinnigkeit dieses Ansinnens laut eigenen Angaben durchaus bewusst, allerdings benötigen sie für ein entsprechendes Gesetz die Zustimmung der CDU, die jeden anderen Vorschlag abgelehnt hatte.

Studiengebühren

Die Studiengebühren werden bis zum Wintersemester 2011 abgeschafft. Der häufige Vorwurf, dass den Hochschulen daraufhin Geld fehle, wurde mit der Kürzung der staatlichen Forschungsgelder und der Schließung der Universität Küntrop beantwortet.

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