Immerhin!

Wir haben nicht einen, nicht zwei, nein: drei Sieger in unserem kleinen Wettbewerb! Siehe dazu die Kolumne zur Rechten.

Donnerstag, 22. Juli 2010
Amerikanische Verhältnisse beim Verfassungsschutz
Ein Kommentar von S. Nescio
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil festgestellt, dass der Verfassungsschutz künftig auch ohne konkreten Anlass herumschnüffeln darf. Jetzt reden wir hier nicht von Otto Normalbürger, sondern von Landtagsabgeordneten, namentlich dem Thüringer Linken-Fraktionschef Bodo Ramelow.
"Das ist ein guter Tag für unsere wehrhafte Demokratie", kommentierte der parlamentarische Innenstaatssekretär Ole Schröder (CDU) den Richterspruch. Recht hat er! Schließlich verstoßen Ramelows rote Genossen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Achtung vor den Menschenrechten, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung etc. garantiert. Linke Parteianhänger mögen einwenden, dass die wirtschaftliche Ordnung, für die sie eintreten, nicht dort festgesetzt wurde, sondern in Art. 15 des Grundgesetzes, wo es heißt: "[...] Produktionsmittel können [...] durch ein Gesetz [...] in [...] Gemeinwirtschaft überführt werden."
Doch gerade hier zeigt sich die Notwendigkeit einer Überwachung, denn offensichtlich haben die Linken sogar schon die Grundgesetzgebung unterwandert. Tja, liebe rote Pest, mal wieder ein Eigentor, was?
Ramelow verteidigte sich indes, er habe nie aktiv an der kommunistischen Weltrevolution mitgewirkt. Gesetzt den Fall, dem sei tatsächlich so (Ha. Ha.), trotzdem oder gerade deshalb müssten wir dem Gericht Beifall zollen: Ein Exempel musste statuiert werden, und zum Parteiverbot reicht es leider noch nicht. Vielleicht sollte man in Zukunft argumentieren, die Linke sei eine Nachfolgeorganisation der in Deutschland tatsächich verbotenen KPD...
Allgemein ist es also zu begrüßen, dass das sich Gericht zwecks der Verteidigung gegen das Kommunistenpack auch ungesetzliche Urteile zu verfechten traut. Weiter so, kann ich nur sagen, denn mit rot-grüner Wischi-Waschi-Politik bewirkt man hier nichts. Wir alle müssen Opfer bringen, und mal im Ernst: Beschneidung der Grundrechte, was heißt das schon? Kann ich mit Grundrechten meine Rechnungen bezahlen? Kann ich sie essen oder mit ihnen meinen Wagen, ein schickes Geschenk von der CDU, antreiben? Wirklich nötig haben wir das nicht. Man denke nur einmal an die armen Kinder in Simbabwe, die auch keine Grundrechte haben, während wir sie wie blödsinnig hochhalten: Seht nur, wir sind ein Rechtsstaat! Dass wir gleichzeitig wegen gewisser Randgruppenparteien, die gerade erst die Fünfprozenthürde genommen haben, am Rande des sozialen Abgrundes stehen, wird dabei stets schamvoll verschwiegen.
Schlussendlich möchte ich Kritiker des Urteils darauf hinweisen, dass sich die Anklage unter allen anderen Anfeindungen auch einen Nazivergleich gebrauchte. Das sollte uns allen die Augen öffnen, denn was ist schon von Leuten zu erwarten, die sich mit Nazis vergleichen lassen?

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Staatsfernsehen verliert an Einfluss
Bundeskanzlerin Merkel monierte gegenüber der Zeitschrift Bunte, dass die Gesellschaft schwieriger zu beeinflussen sei. Im Hinblick auf Medien wie das Internet, die viele Meinungen und Sichtweisen vermitteln, sagte sie: "Es gibt nicht mehr nur eine Öffentlichkeit, sondern viele Öffentlichkeiten, die ganz verschieden angesprochen werden müssen".
Damit verwies sie auf das alte CDU-Problem, den Altersdurchschnitt der Parteigänger zu senken. Vor allem jungen Menschen, die sich vorzugsweise über das Internet informieren, könne die Politik (damit ist die Regierung gemeint) laut Merkel immer schwerer über die öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendungen ihre Position vermitteln. Ferner beklagt die Kanzlerin die Diversifizierung der Nachrichten: Früher sei immer nur ein dominierendes Thema gleichzeitig an der Tagesordnung gewesen, sodass eine Reaktion der Regierung leichter fiel.

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