Immerhin!

Wir haben nicht einen, nicht zwei, nein: drei Sieger in unserem kleinen Wettbewerb! Siehe dazu die Kolumne zur Rechten.

Dienstag, 10. August 2010
EU-Dilemma gelöst
Für missgelaunte Unionspolitiker sorgte das europäische Verdikt, die nachträgliche, also nicht von vornherein im Urteil festgelegte Sicherheitsverwahrung unserer Kinderschänder, Serienmörder und notorischen Handtaschendiebe sei menschenrechtswidrig und somit zu verbieten. Konsequenterweise werden demnächst etwa 80 schwere Jungs aus den Justizvollzugsveranstalten entlassen.
Wie zu erwarten folgte ein Sturm der Entrüstung, und wie wir alle wissen, ist das ein gefundenes Fressen für den Populismus. Das werden auch Norbert Geis (CSU) und Reinhard Grindel (CDU) bemerkt haben, denn prompt forderten sie ein Onlineverzeichnis für vormals sicherheitsverwahrte Straftäter, um den Menschen in deren Umgebung einen Überblick über die Referenzen ihrer Nachbarn geben zu können.

Zunächst wurde dieser Vorschlag von der Opposition strikt abgelehnt, erneut mit dem Verweis auf die leidige Menschenwürde. Inzwischen hat man sich allerdings eines besseren besonnen, indem Verteidiger des Vorschlags auf das Modell in den USA verwiesen haben. Dort ist der virtuelle Pranger schon gang und gäbe und hat einen positiven Nebeneffekt: Immer wieder greifen S-Bürger zur Lynchjustiz und reduzieren so effektiv die Menge krimineller Elemente in den Staaten. Ähnliches erhofft man sich nun in unseren Landen.

Lediglich die NPD warnt eindringlich vor Umsetzung des Vorschlages. Ein Sprecher äußerte sich mit Verweis auf das Spezialgebiet der Partei, den Sozialdarwinismus, dahingehend, dass Kriminelle in ständiger Sorge vor dem Mob profunde Überlebensstrategien entwickeln und nur die ohnehin schon schwer zu bändigenden Exemplare verbleiben, die sich anschließend umso leichter in der Unterwelt durchsetzen können.

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