Immerhin!

Wir haben nicht einen, nicht zwei, nein: drei Sieger in unserem kleinen Wettbewerb! Siehe dazu die Kolumne zur Rechten.

Mittwoch, 28. Juli 2010
Saar-FDP rennt fröhlich dem Abgrund entgegen
Ein Kommentar von S. Nescio
Die Kröte schlucken? Nein, dazu fehlt den Saarbrückener Liberalen die Größe. Stattdessen arbeiten sie nun der eigenen Regierung entgegen, um die missliebige Schulreform zu kippen.

Die regierende Jamaica-Koalition fürchtete, mangels einer eigenen Schulreform als politischer Außenseiter zu gelten. Natürlich wollte man sich trotzdem vom Rest der Republik abheben und deshalb die Grundschulzeit nicht auf vier, nicht auf sechs, nein: auf fünf Jahre festlegen.
Blöd nur, dass dieses hehre Ideal gar nicht von der gesamten Koalition getragen wird, aber in diesen modernen Zeiten gibt es dafür eine Lösung:

!Volksentscheid!

Hamburg hat es vorgemacht, nur geht die Initiative jetzt von einer Regierungssplittergruppe aus. Macht nix, werden sich die Parteioberen gedacht haben, zu verlieren haben wir eh nix mehr. Und wo sie Recht haben, haben sie nun einmal Recht. Dass ein gewaltsames Ende der Koalition damit praktisch vorgezeichnet ist, interessiert nicht besonders. Im Zweifelsfalle liegt ein rettender Seidenfaden sogar schon bereit: Im sich besonders demokratisch gebenden Saarland ist Bildung sogar in der Unabhängigkeitserklärung verankert, sodass eine Zweidrittelmehrheit unter Beteiligung - Igitt! - der Opposition vonnöten ist. Die aufmüpfigen gelben Furunkel könnten sich also mit Verweis auf das "Wir hätten 's doch eh nicht geschafft"-Prinzip retten. Aber wer so bereitwillig alle Brücken hinter sich abbricht, möchte wohl gar nicht gerettet werden.

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Donnerstag, 22. Juli 2010
Amerikanische Verhältnisse beim Verfassungsschutz
Ein Kommentar von S. Nescio
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil festgestellt, dass der Verfassungsschutz künftig auch ohne konkreten Anlass herumschnüffeln darf. Jetzt reden wir hier nicht von Otto Normalbürger, sondern von Landtagsabgeordneten, namentlich dem Thüringer Linken-Fraktionschef Bodo Ramelow.
"Das ist ein guter Tag für unsere wehrhafte Demokratie", kommentierte der parlamentarische Innenstaatssekretär Ole Schröder (CDU) den Richterspruch. Recht hat er! Schließlich verstoßen Ramelows rote Genossen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Achtung vor den Menschenrechten, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung etc. garantiert. Linke Parteianhänger mögen einwenden, dass die wirtschaftliche Ordnung, für die sie eintreten, nicht dort festgesetzt wurde, sondern in Art. 15 des Grundgesetzes, wo es heißt: "[...] Produktionsmittel können [...] durch ein Gesetz [...] in [...] Gemeinwirtschaft überführt werden."
Doch gerade hier zeigt sich die Notwendigkeit einer Überwachung, denn offensichtlich haben die Linken sogar schon die Grundgesetzgebung unterwandert. Tja, liebe rote Pest, mal wieder ein Eigentor, was?
Ramelow verteidigte sich indes, er habe nie aktiv an der kommunistischen Weltrevolution mitgewirkt. Gesetzt den Fall, dem sei tatsächlich so (Ha. Ha.), trotzdem oder gerade deshalb müssten wir dem Gericht Beifall zollen: Ein Exempel musste statuiert werden, und zum Parteiverbot reicht es leider noch nicht. Vielleicht sollte man in Zukunft argumentieren, die Linke sei eine Nachfolgeorganisation der in Deutschland tatsächich verbotenen KPD...
Allgemein ist es also zu begrüßen, dass das sich Gericht zwecks der Verteidigung gegen das Kommunistenpack auch ungesetzliche Urteile zu verfechten traut. Weiter so, kann ich nur sagen, denn mit rot-grüner Wischi-Waschi-Politik bewirkt man hier nichts. Wir alle müssen Opfer bringen, und mal im Ernst: Beschneidung der Grundrechte, was heißt das schon? Kann ich mit Grundrechten meine Rechnungen bezahlen? Kann ich sie essen oder mit ihnen meinen Wagen, ein schickes Geschenk von der CDU, antreiben? Wirklich nötig haben wir das nicht. Man denke nur einmal an die armen Kinder in Simbabwe, die auch keine Grundrechte haben, während wir sie wie blödsinnig hochhalten: Seht nur, wir sind ein Rechtsstaat! Dass wir gleichzeitig wegen gewisser Randgruppenparteien, die gerade erst die Fünfprozenthürde genommen haben, am Rande des sozialen Abgrundes stehen, wird dabei stets schamvoll verschwiegen.
Schlussendlich möchte ich Kritiker des Urteils darauf hinweisen, dass sich die Anklage unter allen anderen Anfeindungen auch einen Nazivergleich gebrauchte. Das sollte uns allen die Augen öffnen, denn was ist schon von Leuten zu erwarten, die sich mit Nazis vergleichen lassen?

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